Spendenbescheinigung: Ihre Spende steuerlich absetzen
Wenn Sie Geld an eine gemeinnützige Organisation wie Malteser International spenden, können Sie Ihre Spende in der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Damit das Finanzamt Ihre Zuwendung anerkennt, benötigen Sie in vielen Fällen eine Spendenbescheinigung.
Im Folgenden erfahren Sie, wann und wie Sie Ihre Spendenbescheinigung erhalten und wie Sie Ihre Spende an Malteser International beim Finanzamt geltend machen können.
Was ist eine Spendenbescheinigung und wofür brauche ich sie?
Die Spendenbescheinigung – auch Zuwendungsbestätigung oder umgangssprachlich Spendenquittung genannt – dient als offizieller Nachweis über Ihre freiwillige Spende an eine gemeinnützige Organisation wie Malteser International.
Die Zuwendungsbestätigung berechtigt Sie, Ihre Spende in der jährlichen Steuererklärung geltend zu machen und dient dem Finanzamt als Bestätigung, dass Sie für steuerbegünstigte Zwecke gespendet haben. Dazu zählen gemeinnützige Zwecke wie beispielsweise humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit, Umwelt- und Naturschutz, aber auch mildtätige oder kirchliche Zwecke.
Die Spendenbescheinigung wird von der Organisation ausgestellt, an die Sie spenden. Darin sind alle relevanten Angaben enthalten wie unter anderem der Spendenbetrag, das Datum der Spende, der Name der gemeinnützigen Organisation, die Ihre Spende erhalten hat, und der Hinweis, dass Ihre Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Damit erfüllt die Spendenquittung die gesetzlichen Vorgaben als offizieller Spendennachweis.
Wie bekomme ich eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt?
Wenn Sie im Laufe eines Jahres an Malteser International gespendet haben, erhalten Sie Ihre Spendenbescheinigung von uns automatisch zu Beginn des Folgejahres (ab einem Jahresspendenbetrag von 50 Euro). Wie viele Organisationen versenden wir die Zuwendungsbestätigung in der Regel im Februar per Post. Die Jahresspendenquittung enthält eine Übersicht über alle Spenden, die Sie im Vorjahr an uns getätigt haben. Beachten Sie dabei, dass Spenden, die erst kurz vor Jahresende eingehen, aus technischen Gründen möglicherweise nicht mehr für die Spendenbescheinigung des laufenden Jahres berücksichtigt werden können.
Diese Sammelbescheinigung reicht als Nachweis für das Finanzamt aus. Sie können Ihre Zuwendungen dann gebündelt in der jährlichen Steuererklärung angeben und so geltend machen.
Ab welchem Betrag ist eine Spendenquittung nötig?
Für Spenden bis 300 Euro (Einzelspende) benötigen Sie keine offizielle Zuwendungsbestätigung. Dem Finanzamt genügt ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis in Form eines Vordrucks der Organisation in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug, einer Buchungsbestätigung der Überweisung oder einem Einzahlungsbeleg. Erst bei Einzelspenden über 300 Euro verlangt das Finanzamt eine offizielle Spendenbescheinigung für die Steuer. Für diese Nachweispflicht zählt immer der Betrag der einzelnen Spende – die Gesamtsumme aller Spenden an eine Organisation im Jahr spielt dabei keine Rolle.
Spende steuerlich absetzen: das Wichtigste auf einen Blick
- Spende nachweisen: Für eine Einzelspende bis 300 Euro genügt ein vereinfachter Spendennachweis. Ab einer Zuwendung von über 300 Euro benötigt das Finanzamt eine offizielle Spendenbescheinigung für die Steuer. Diese müssen Sie nicht mit der Steuererklärung einreichen. Sie sollten die Spendenbescheinigung jedoch als Nachweis aufbewahren (mindestens für ein Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids).
- Spende eintragen: Den Betrag der Spende geben Sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung unter „Sonderausgaben“ an.
- Höchstbetrag beachten: Sie können pro Jahr maximal 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben absetzen.
- Voraussetzungen: Die Organisation, an die Sie spenden, muss spendenabzugsberechtigt sein und die Spende muss freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgen. Spenden an Privatpersonen sind nicht steuerlich absetzbar.